Symbole unserer Kerb

Die Symbole unserer Kerb sind der Kerbbaum, der Kerbkranz von MÀnnerhand, gewickelt aus Selleriekraut und behÀngt mit bunten BÀndern und der Kerbbobb. Selbige ist von MÀnnerhand aus Stroh und Heu ordentlich bekleidet herzustellen und dient als Wahrzeichen und Schutzpatron der Kerb und des jeweiligen Kerbjahrgangs.

Der Kerbbaum

Mittags am Kerbfreitag fahren die Kerbborsche in den Wald und fĂ€llen eine möglichst gerade gewachsene Fichte von ca. 10-20 m. Beim FĂ€llen darf die Fichte nicht zerbrechen. Besonders die empfindliche Krone muss erhalten bleiben. Der Rest des Stammes wird entastet. Der so preparierte Kerbbaum wird z.B. Traktor und Rolle unter viel Gesang der Borsche durch die Stadt zum Aufstellplatz gebracht. Dort angekommen sollte er möglichst durch reine Manneskraft mit Hilfe von Stangen und Seilen aufgestellt werden. Traditionell gibt es nach der schweren Arbeit ein gepflegtes Bier und lecker Erbsesupp fĂŒr alle Beteiligten.

Der Kerbkranz

Der Kerbkranz wird von MÀnnerhand aus Selleriekraut gewickelt und mit bunten BÀndern behÀngt. Die spezielle Technik des Kranzbindens kennen in unsere Stadt leider nur noch wenige Altkerbborschen.

Die Kerbbobb

Die Kerbbobb wird 2 Wochen vor der Kerb von ihren Kerbborschen, bei gleichsamen ĂŒben des Kerbliedgutes, gebaut. UnterstĂŒtzt durch deftige Speisung meist in Form von Hausmacher Wurst und HandkĂ€se. Als geeignetes GetrĂ€nk dient natĂŒrlich passend zur Jahreszeit Soise, Rausche und Äbbelwoi. Gegen das ein oder andere SchnĂ€pschen ist auf Grund der Außentemperaturen nichts einzuwenden. Sodann wird die Kerbbobb im Dunkeln unter Verschluss gebracht und vor fremden Einblicken geschĂŒtzt. Auch wird an diesem Tag der passende Name zum Aussehen der Kerbbobb ĂŒberlegt. Der Name sowie die Bobb werden bis zum Kerbantrinken geheim gehalten. Die Kerbbobb ist das Heiligtum des Kerbborschenjahrgangs und steht natĂŒrlich unter dessen Schutz.

So unterliegt dieses Brauchtum festen Regeln.

  1. Die Kerbbobb ist so am Kerbbaum anzubringen, dass es etwaligen ÜbeltĂ€tern schwer fĂ€llt sie von dort zu entfĂŒhren. Ist ein Stellen des Kerbbaums nicht möglich, muss jedoch zu mindestens der Kranz aufgehĂ€ngt sein, so dass darunter die Kerbbobb auf ihrem Stuhl ihren Platz findet.
  2. Taufe und Bekanntgabe des Namens der Kerbbobb beim Kerbantrinken
  3. Die EntfĂŒhrung der Kerbbobb erfolgt niemals durch am Kerbjahrgang beteiligte Personen.
  4. Der Klau darf nur von maximal 3 Personen begangen werden.
  5. Zum Diebstahl dĂŒrfen keine technischen und mechanischen Hilfsmittel benutzt werden.
  6. Wird man bei der Tat entdeckt, so muss unbedingt davon abgelassen werden.
  7. Ist die Tat geglĂŒckt, so darf vom jeweiligen Kerbjahrgang oder dessen Wirt eine Auslöse gefordert werden, die entsprechend der Personenzahl in Speis und Trank ausgegeben wird.
  8. Die Kerbbobb darf in keinem Fall Schaden nehmen und muss nach Einigung in ordnungsgemĂ€ĂŸen Zustand wieder zurĂŒckgegeben werden. Keinesfalls darf sie eigenmĂ€chtig vernichtet werden.
  9. Die Vernichtung der Kerbbobb wird als Frevel und Ehrverletzung betrachtet und dementsprechend geahndet. Die Kerbbobb ist Eigentum der Kerbborsche oder des Kerbvereins.
  10. Die Kerbbobb wird vom jeweiligen Kerbparre zu Grabe getragen und somit symbolisch dem Feuer zugefĂŒhrt. Diese Zeremonie darf nur durch den jeweiligen Kerbparre durchgefĂŒhrt werden. Sollte es keinen Kerbparre geben, bestimmt der Kerbverein eine geeignete Person dafĂŒr.
  11. Zuwiderhandler sollen mit Schimpf und Schande aus dem Ort getrieben werden.
Niederschrift der Überlieferung: 06.04.2012 durch 1. Vorsitzenden Peter Maul